Das Berner Grand Casino
Willkommen im Grand Casino Bern
Zuganskontrolle
Bereit für den grossen Nervenkitzel? Dann gib die Langeweile einfach an der Garderobe des Grand Casino Bern ab und geniesse das Ambiente, Spiel und Spannung. Gutes Essen und gute Unterhaltung sorgen seit jeher für unvergessliche Erlebnisse. Tauche ein ins Nachtleben von Bern!
Zugangskontrolle (Art. 54 BGS, 49 und Art. 56 VGS)
Bevor die Spielbank einer Person Zugang gewährt, überprüft sie anhand eines gültigen amtlichen Ausweispapiers deren Identität.
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende, offizielle Identitätsnachweise, sofern diese gültig*, in lateinischer Schrift verfasst (internationale Version) und mit einem Foto der Person versehen sind:
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Reisepass und Identitätskarte, die zur Einreise in die Schweiz berechtigen (EU/EFTA)
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Führerausweis (EU/EFTA)
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Schweizerischer Ausländerausweis (B EU/EFTA, C EU/EFTA, Ci EU/EFTA, G EU/EFTA, L EU/EFTA)
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Diplomatenpass
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Ausweis für das Personal der Bundesverwaltung, der Kantone oder der Gemeinden
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Kundenkarte der betreffenden Spielbank, sofern diese von der ESKB genehmigt worden ist.
Amtliche Dokumente aus dem Ausland (Reisepass, Identitätskarte, Führerschein), die nicht unter die oben genannte Aufzählung fallen, können von der Spielbank akzeptiert werden, sofern sich damit die Identität und Volljährigkeit des Inhabers oder der Inhaberin zweifelsfrei feststellen lässt.
*Die ESBK erachtet Schweizer Reisepässe oder Identitätskarten als gültig, die nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sind.
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