AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grand Casino Kursaal Bern AG

 

1. Allgemeines

Die Grand Casino Kursaal Bern AG, Kornhausstrasse 3, 3000 Bern 22 (nachfolgend «Casino») verfügt für die Schweiz über eine Spielbankenkonzession (Konzessions-Nr. 516-005/03) nach dem geltenden Geldspielgesetz (BGS).

Als konzessionierte Spielbank ist das Casino verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze und Verordnungen über Geldspiele zu halten (https://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/rechtsgrundlagen/gesetzgebung.html). Das Casino wird von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt (https://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home.html).

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, es beziehen sich aber alle Angaben immer auf Angehörige aller Geschlechter.

 

2. Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung der Geldspiele des Casinos. Sie gelten ausschliesslich für das terrestrische Casino. Für die Nutzung von Online-Spielbankenspielen einschliesslich von deren Demoversionen auf der Website www.7melons.ch und auf deren Subseiten, die vom Casino betrieben werden, gelten hingegen die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen Online-Casino 7melons.ch».

Die vorliegenden AGB regeln zudem die Buchung von Unterhaltungsangeboten wie Erlebnis-Packages, Food & Beverage-Angeboten, Events usw.

Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung der Spielbankenspiele des Casinos diese AGB sowie die Hausordnung des Grand Casinos Bern und die Spielregeln der angebotenen Spielbankenspiele einzuhalten.

 

3. Zutrittsgewährung

3.1 Zutritt und Zutrittverweigerung

Vor jedem Zutritt in das Grand Casino Bern haben sich alle Gäste mittels eines amtlichen Ausweises auszuweisen (Geldspielgesetz BGS Art. 54).

Folgende Dokumente werden, sofern diese noch Gültigkeit* haben und in lateinischer Schrift ausgestellt sind, akzeptiert: Reisepässe und Identitätskarten die zum Grenzübertritt berechtigen, Führerausweise, Diplomatenausweise, Schweizer Ausländerausweise (B, C, Ci, G, L), Schweizer Legimitationsausweis für Angestellte des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie Kundenkarten des Casinos, sofern eine Bewilligung der ESBK vorliegt. Die Ausweisschriften müssen mit einem Foto versehen sein und Name, Vorname und das Geburtsdatum enthalten.

* Gemäss der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) werden diejenigen Ausländischen Reisepässe oder Identitätskarten als gültig erachtet, die gemäss Weisungen des Bundesamtes für Migration zum Grenzübertritt berechtigen, sowie Schweizer Reisepässe und Identitätskarten, die nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sind.

Bei der Eintrittskontrolle werden Daten registriert, die zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Bereich Geldwäschereigesetzgebung vorgeschrieben sind. 

Der diensthabende Security Mitarbeitende ist befugt, ohne Angabe von Gründen, Personen den Eintritt zu verweigern oder Gäste aus dem Grand Casino Bern wegzuweisen. 

Die Entscheidung über den Zutritt basiert ausschliesslich auf sachlichen Gründen.

 

3.2 Mindestalter

Der Zutritt ins Grand Casino Bern ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch die Inhalte dieser Website sind nur für Personen ab 18 Jahren bestimmt.

 

3.3 Weitere Zutrittsvorschriften

Weitere Zutrittsvorschriften, insbesondere Kleidungsvorschriften, werden in der Hausordnung des Casinos geregelt. Es gilt die jeweils aktuelle Version der Hausordnung.

 

4. Spielbetrieb

4.1 Erlaubte Spiele

Das Casino bietet nur Geldspiele an, die gemäss Geldspielgesetz erlaubt sind.

 

4.2 Spielregeln

Das Maximum an den einzelnen Spieltischen ist personenbezogen und darf nicht durch gemeinsames Spiel von offensichtlich zu diesem Zweck zusammengefundenen Einzelpersonen umgangen werden (Bandenspiel). Bei Zuwiderhandlung hat die Leitung jederzeit das Recht ein Hausverbot auszusprechen.

Der Gast ist verpflichtet, den Spieltisch und/oder Geldspielautomaten erst zu verlassen, wenn ein allfälliger Gewinn ausbezahlt worden ist oder wenn kein Kredit mehr auf dem Gerät ist.

Gerätereservationen sind grundsätzlich nur für kurze Zeit möglich (z.B. während dem Wechselvorgang) und müssen vorgängig den Casino Mitarbeitenden gemeldet werden.

Der Gast ist verpflichtet, die Spielregeln der jeweiligen Geldspiele jederzeit einzuhalten. Die Spielregeln können den Spielerklärungsbrochüren entnommen werden, die dem Gast im Casino auf angemessene Weise zugänglich gemacht werden und ebenfalls unter www.grandcasino-bern.ch zu finden sind.

 

4.3 Zahlungsmittel

Das Casino behält sich das Recht vor, als Zahlungsmittel nur Schweizer Franken und die wichtigsten Fremdwährungen zu akzeptieren. Über die jeweils akzeptierten Währungen wird der Gast in geeigneter Weise informiert. 

Beim Tausch von Devisen wird eine Provision berechnet.

 

4.4 Schecks

Es werden keine Inhaberschecks akzeptiert.

 

4.5 TITO

TITO-Tickets stellen gemäss Artikel 965 bis 1155 des OR (SR 220) ein Wertpapier dar. Gemäss Art. 127 OR verjährt diese Forderung nach 10 Jahren. 

 

4.6 Wetten

Wetten mit Einsätzen auf Kreditbasis bzw. annoncierten Wetten sind verboten, Ansagen an den Roulette Tischen sind erlaubt. Jeder Wetteinsatz muss abgedeckt sein. 

Wetten können nur mit Chips des Casinos platziert werden. Einsätze mit anderen Chips oder Spieljetons sind nicht erlaubt. 

 

4.7 Kredite

Das Grand Casino Bern erteilt keine Kredite. Ebenfalls sind Kreditvergaben unter den Gästen verboten. 

 

4.8 Einsätze am Spieltisch

Einsätze an den Tischen sind ausschliesslich mit Chips des Casinos erlaubt. Einsätze mit Bargeld sind nicht erlaubt. Der Gast kann die Chips vor Ort bei der Casino Kasse erwerben. Der Geldwert der Chips ist in Schweizer Franken oder in einer akzeptierten Fremdwährung zu begleichen. Zahlt der Gast in einer akzeptierten Fremdwährung, erhält er hier für Non-Negotiable-Chips. Im Falle eines Gewinns werden diese vom Croupier in herkömmliche Chips gewechselt.

Alternativ kann der Gast die Chips beim Croupier erwerben, wobei der Geldwert der Chips ausschliesslich in Schweizer Franken beglichen werden kann. Der Gast ist verpflichtet, das Bargeld auf den Spieltisch zu legen. Unter keinen Umständen ist das Bargeld dem Croupier direkt zu überreichen. Im Anschluss übergibt der Croupier dem Gast Chips im Wert des bezahlten Betrags.

Die Chips können jederzeit an der Casino Kasse gegen Auszahlung des Barwerts in Schweizer Franken gewechselt werden.

 

4.9 Einsätze an den Geldspielautomaten

An den Geldspielautomaten kann mit Geldnoten in Schweizer Franken sowie mit Tickets des Casinos gespielt werden.

Ein Guthaben an einem Spielautomaten wird nicht in Bargeld ausbezahlt, sondern ausschliesslich mit einem Ticket. Mit diesem kann an beliebigen anderen Geldspielautomaten des Casinos gespielt werden.

 

4.10 Unrechtmässige Spielerträge

In Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zieht das Casino unrechtmässig erzielte Spielerträge ein und überweist diese der AHV. Technische Hilfsmittel können zuhanden der Untersuchungsbehörden ins Depot genommen werden.

Das Casino behält sich weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einreichung einer Anzeige oder einer zivilrechtlichen Klage, explizit vor.
 

4.11 Höchstgewinne bei Geldspielautomaten

Der Höchstgewinn an Geldspielautomaten beträgt 1 Mio. CHF inkl. aller Freispiele pro Automat und Spieltag unabhängig vom angezeigten Betrag. Von dieser Regel ausgenommen ist der Gewinn des Swiss Jackpots. Fehlfunktionen heben alle Spiele und Gewinne auf. 

 

4.12 Jackpot-Gewinne
Das Casino weist darauf hin, dass bei einem gleichzeitigen Gewinn des Swiss Wide Area Jackpot der Betrag unter den Gewinnern aufgeteilt wird. Jackpot-Gewinne bis Fr. 20’000.– werden grundsätzlich in bar ausbezahlt (ausser beim Swiss Wide Area Jackpot Fr. 50’000.–). Ein Scheck wird für jene Summe ausgestellt, welche Fr. 20’000.– resp. Fr. 50’000.– übersteigt.
 

 

4.13 Verantwortungsvolles Spielen

Das Casino nimmt seine Aufgaben und Pflichten im Bereich Spielerschutz und Suchtprävention ernst und stellt verschiedene Hilfsmittel und Informationen zur Kontrolle oder Begrenzung des Spielverhaltens zur Verfügung.  

Das Casino ist verpflichtet, Gäste gemäss Art. 80 BGS mit einer Spielsperre zu belegen, wenn der Verdacht besteht, dass der Gast überschuldet ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen oder wenn es eine entsprechende Meldung der zuständigen Behörde bzw. Fachstelle erhält (Art. 80 Abs. 5 
BGS). 

Das Casino kann vom Gast jederzeit die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung erforderlichen Angaben und Dokumente, insbesondere zu seinen finanziellen Verhältnissen verlangen. 

Auf begründeten Antrag kann das Casino die Spielsperre aufheben, sofern sie festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Sperre nach Artikel 80 BGS nicht erfüllt sind.

Die Spielsperre wird in einem gesamtschweizerischen Register eingetragen.

 

4.14 Übermässiges Spielen

Glaubt ein Gast, dass er ein Problem mit dem Spielen haben könnte, das zur Gewohnheit oder Sucht wird, kann er Beratung und Hilfe beim verantwortlichen Schichtleiter des Grand Casino Bern einholen. Es steht jedem Gast frei, sich sperren zu lassen. Bitte beachten Sie die Broschüre «Selbstverantwortung und Disziplin im Spiel», welche im Grand Casino Bern aufliegt.
 

4.15 Bekämpfung von Geldwäscherei

Das Casino ist verpflichtet, Geldwäscherei zu verhindern. Gesetzliche Basis bildet das Geldwäschereigesetz (GwG) und die Geldwäschereiverordnung ESBK (GwV-ESBK). 

Aus diesem Grund identifiziert und registriert das Casino die Gäste abhängig von der Höhe und Art der Transaktionen (Art. 2 GwV-ESBK). Zur Identifizierung werden dieselben Ausweise akzeptiert, die zum Zutritt in das Casino berechtigen.

Auf Verlangen des Casinos muss der Gast die wirtschaftlich berechtigte Person, detaillierte Informationen und Dokumente zu Zahlungstransaktionen sowie die Herkunft von Geldern angeben. Bei Verdachtsfällen kann das Casino die Geschäftsbeziehung zum Gast abbrechen und ihn bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) melden. Voraussetzung dafür ist das Wissen, die Vermutung oder der Grund zu der Annahme, dass es sich bei einer Transaktion eines Spielers unter anderem um Gelder aus illegalen Aktivitäten handelt.
 

4.16 Zurückgelassene Geldwerte

Gefundenes Bargeld, gefundene Chips und Spieljetons oder auf einem nicht bespielten Automaten belassenes Guthaben werden während 28 Tagen zuhanden des rechtmässigen Besitzers aufbewahrt. Lässt sich der Besitzer nicht ermitteln, entscheidet nach Ablauf dieser Frist die Geschäftsleitung über die weitere Verwendung. Werden Ansprüche erst nach dem Entscheid der Geschäftsleitung, aber vor Ablauf 
eines Jahres geltend gemacht, werden sie auf Basis einer Kulanzzahlung durch das Casino beglichen, soweit die Ansprüche glaubwürdig und nachvollziehbar sind.

 

4.17 Trinkgelder

Sämtliche Trinkgelder werden zentral gesammelt und durch das Casino verwaltet. 

Die Verteilung der Trinkgelder an die Mitarbeitenden erfolgt im Rahmen der betrieblichen Regeln und Vorgaben. 5 % der Trinkgeldsumme fliesst in einen zweckgebundenen Mitarbeiterfonds, 19 % wird als Lohnbestandteil und die restlichen 76 % als Beitrag an die Personalaufwendungen verwendet. Die gesetzlichen Vorgaben (Art. 57 BGS) werden dabei eingehalten. 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte vor Ort an den Shift Manager Guest Care.
 

5. Unterhaltungsangebote

5.1 Reservation und Buchung

Veranstaltungen wie Erlebnis-Packages, F&B-Angebote, Events usw. können ausschliesslich online unter www.grandcasino-bern.ch/erlebnis-packages, an der Rezeption des Casinos oder telefonisch gebucht werden. 

Die Buchung eines Erlebnis-Packages über den Online-Shop stellt einen verbindlichen Auftrag dar. Mit Versand der Buchungsbestätigung an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse durch das Casino entsteht ein bindender Vertrag. Dies gilt auch bei einer telefonischen Buchung sowie bei der Buchung an der Rezeption des Casinos.

Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist beschränkt. Buchungen sind nur möglich, solange noch freie Plätze verfügbar sind. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Buchung hat in der Regel jedoch mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
 

5.2 Gruppen

Anfragen für Buchungen für mehr als zehn Personen können dem Casino vor Ort an der Rezeption, telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden. Das Casino erstellt ein individuelles Angebot, welche während 14 Tagen ab Versand verbindlich ist. Wird die Offerte nicht innert dieser Frist vor Ort an der Rezeption, telefonisch oder per E-Mail angenommen, ist das Casino nicht mehr daran gebunden.

Bei einer Gruppenbuchung muss zwei Wochen vor dem Anlass die Teilnehmerzahl mitgeteilt werden. 

Bis zu drei Werktage vor dem Anlass kann die Personenzahl noch um 10 % angepasst werden – grössere Anpassungen nur in Absprache. Bei Nichterscheinen ist das Casino berechtigt, die Leistungen zum vollen Preis in Rechnung zu stellen.
 

5.3 Bestätigung

Auf dem elektronischen Bestätigungsschreiben befinden sich alle notwendigen Angaben für die Teilnahme an der Veranstaltung sowie ein QR-Code. Bei einer Reservation vor Ort (Rezeption Grand Casino Kursaal Bern AG) wird ebenfalls ein Voucher mit QR-Code ausgestellt. Es werden keine anderweitigen Eintrittskarten ausgestellt. Sollte ein Gast vor Ort keinen gültigen QR-Code vorweisen können, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Zudem 
gilt für alle Gäste die Ausweispflicht.

 

5.4 Gebühren und Zahlungskonditionen

Alle Preise sind in CHF (Schweizer Franken) ausgewiesen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr sowie weiterer Gebühren erfolgt bei einer Buchung über www.shop.grandcasino-bern.ch via Worldline mit Twint oder Kreditkarte, Bei einer Buchung vor Ort an der Rezeption des Casinos akzeptieren wir Barzahlung (CHF) sowie diverse Debit-/Kreditkarten (PostCard, EC, Mastercard, Visa).

Jede Transaktion wird online von den zuständigen Kreditkarten-Unternehmen autorisiert. Das Casino ist nicht verpflichtet diese zu prüfen und schliesst daher jegliche Haftung ausdrücklich aus. Auf der Kreditkartenabrechnung des Kunden sind die Einkäufe beim Casino ersichtlich. Die Kreditkarten-Nummer wird durch das Casino nicht gespeichert. Der buchende Gast schuldet die gesamte Gebühr, auch wenn er die Buchung für andere Gäste vornimmt. Bei Nichterscheinen behält sich das Casino vor, dem Gast die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. 
 

5.5 Konsumation vor Ort

Die Konsumation im Casino ist von den Gästen umgehend zu begleichen.

Auf Wunsch kann für Gruppen eine Gesamtrechnung auf eine zu bestimmende Rechnungsadresse ausgestellt werden. Die Gesamtrechnung für die Konsumation, d.h. ohne bezogene Chips oder inbegriffenes Spielguthaben, erfolgt nach dem Anlass und ist innert 30 Tagen zu begleichen.
 

 

5.6 Zugang und Nutzung der Geldspiele

Für den Zugang zu und die Nutzung der Geldspiele des Casinos gelten die Ziffern 3 und 4 der vorliegenden AGB sowie die Hausordnung für alle Gäste uneingeschränkt. 

5.7 Verspätetes Eintreffen am Treffpunkt

Das Angebot ist ausschliesslich am gebuchten Datum zur angegebenen Zeit gültig. Auf der Bestätigung befinden sich Angaben zur Einfindungszeit und zum Veranstaltungs beginn. Die Gäste sind aufgefordert, die Einfindungszeit einzuhalten.  

Das Casino behält sich vor, Gäste, die sich erst nach Veranstaltungsbeginn am Treffpunkt einfinden, die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung zu verweigern. Versäumte Veranstaltungen oder Teile davon können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht anteilsmässig.
 

5.8 Annulationsbedingungen

Bei Gruppenbuchungen ist eine Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schuldet der buchende Gast 50 % der Teilnahmegebühr, bei einer Stornierung innert 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schuldet er die gesamte Teilnahmegebühr.

Im Falle von Individualbuchungen besteht grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung bei Stornierung. Das Casino behält sich das Recht vor, bei Nichterscheinen oder bei Zutrittsverweigerung durch das Casino von unbezahlten Arrangements dem buchenden Gast die Gesamtkosten in Rechnung zu stellen. Bei bereits im Voraus bezahlten Arrangements behält sich das Casino bei Nichterscheinen oder bei Zutrittsverweigerung durch das Casino das Recht vor, einzelne Leistungen des gebuchten ErlebnisPackages als „eingelöst“ zu markieren. Wird eine im Voraus bezahlte Reservation durch den Gast rechtzeitig storniert, erhält dieser einen Gutschein, welchen er für die erneute 
Buchung eines Erlebnis-Packages einsetzen kann. Sollte das Erlebnis-Package nicht mehr oder zu einem anderen Preis verfügbar sein, wird der Frankenwert des Gutscheines für einen Umtausch angewendet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig (OR Art. 127). Nach Ablauf der 10 Jahre verfällt der Gutschein unwiderruflich..

 

6. E-Guma Ticketingsystem

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich E-Guma finden Sie unter folgendem Link:
https://shop.e-guma.ch/grandcasino-bern/de/tickets/terms

 

7. Membär-Club

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den «Membär-CLub» der Grand Casino Kursaal Bern AG finden Sie unter folgendem Link:
https://www.grandcasino-bern.ch/de/membaer

 

8. Datenschutz

Bei der Eintrittskontrolle werden Daten registriert, die zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Geldwäschereigesetz sowie dem Geldspielgesetz vorgeschrieben sind. 

Das Casino verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und gesetzeskonformen Umgang mit den Daten der Teilnehmenden. Es gilt die Datenschutzerklärung des Casinos. Das GCKB ist nach ISO 27001 zertifiziert.

 

9. Haftung

Das Casino lehnt jede Haftung bei Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen ab.

Treten während dem Spielbetrieb an einem Spielgerät technische Probleme auf lehnt das Casino jede Haftung ab. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Technische Fehlfunktionen heben alle Spiele und Gewinne auf.

 

10. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bern. Es gilt Schweizer Recht.